Haus erben in der Schweiz: Wie Sie Ihr Elternhaus erfolgreich verkaufen
Der Verkauf des eigenen Elternhauses stellt oft eine emotionale Herausforderung dar. Dazu kommt, dass man meist nicht Alleinerbe des Vermögens ist. In so einer Situation ist es umso wichtiger, dass der Verkaufsprozess einfach und transparent ist.
Wird das einst so geliebte Familienhaus im Alter zur Belastung, steht ein Generationenwechsel an: Die Immobilie wird vererbt. Das geschieht entweder über ein Testament oder die Immobilie wird vorzeitig durch Schenkung oder Erbvorbezug auf die Kinder oder Ehepartner:in übertragen.
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus geerbt haben, stellt sich die Frage, ob Sie selbst darin wohnen oder sich für Vermietung oder gar den Verkauf entscheiden. Welche der drei Optionen die beste ist, hängt von Ihnen ab.
Wenn sich durch das Testament herausstellt, dass Sie eine Immobilie geerbt haben, haben Sie drei Optionen:
1. Sie schlagen das Erbe aus
Mit einer Erbschaft werden nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden übertragen. Verschaffen Sie sich deshalb möglichst bald einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers. Wenn die Schulden in keinem Verhältnis zur Erbschaft stehen, können sie das Erbe ausschlagen. Achten Sie ausserdem auf den Zustand des Objekts. Wenn die Immobilie in schlechtem Zustand ist, gilt es abzuwägen, ob Sie sich eine allfällige Renovation leisten können und wollen. Wobei eine Immobilie mit schlechtem Zustand immer noch ein Asset ist, und der Zustand daher alleine nicht ausreichend ist zur Beurteilung. Falls Sie sich entscheiden, dass es sich nicht lohnt, können Sie das Erbe innerhalb von drei Monaten nach der Kenntnisnahme ablehnen.
2. Sie verlangen eine Liquidation von Amts wegen
Wenn Sie die Vermögensverhältnisse des Erblassers aufklären konnten, können Sie eine Liquidation von Amts wegen verlangen, bei welcher Schulden und Vermögen verrechnet werden. Allfällige übrig gebliebenen Vermögenswerte werden dann an die Erben verteilt.
3. Sie nehmen das Erbe an
Dies können Sie entweder unter öffentlichem Inventar oder vorbehaltlos annehmen. Bei der Annahme unter öffentlichem Inventar haften Sie für Forderungen, die im Inventar aufgelistet wurden. Bei der vorbehaltlosen Annahme übernehmen Sie die solidarische Haftung mit dem geerbten und dem eigenen Vermögen.
Um die Entscheidung leichter zu fällen, ist es wichtig, das Objekt zu bewerten. Lesen Sie in unserem Artikel Immobilienbewertung bei Erbschaft, wie Sie die geerbte Immobilie bewerten.
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich in der Schweiz nach dem Verwandtschaftsgrad. Sie wird von den Kantonen unterschiedlich geregelt. Man unterscheidet grundsätzlich zwei verschiedene Arten der Erbschaftssteuer:
- Die Erbnachlassteuer: Diese bezieht sich auf den Nachlass und berücksichtigt weder die persönlichen Verhältnisse des Erben noch die verwandtschaftliche Beziehung zum Erblasser. Diese Steuer wird nur in den Kantonen Graubünden und Solothurn erhoben.
- Die Erbanfallsteuer: Sie bezieht sich auf den erworbenen Erbteil einer erbenden Person und berücksichtigt deren persönlichen Verhältnisse. Die Erbanfallsteuer ist in allen Kantonen unterschiedlich geregelt.
Wenn Sie ein Haus verkaufen, fallen sowohl die Grundstückgewinnsteuer als auch die Handänderungssteuer an. Es hängt vom Standort der Immobilie ab, wie hoch diese Steuern sind.
Frau Erismann* ist ein gutes Beispiel für den erfolgreichen Verkauf ihres Elternhauses - und das einfach und schnell. Zu Beginn des letzten Jahres meldete sich Frau Erismann bei AgentSelly und fand mit der Unterstützung unseres digitalen Maklerangebots bereits innert weniger Tage einen passenden Käufer. Für sie lief der Verkauf des Elternhauses nach Plan:
«Mit AgentSelly konnte ich Schritt für Schritt dem Ablauf meines erfahrenen digitalen Maklers folgen und habe bei jeglichen Fragen Tipps und Ratschläge erhalten. Das gab mir während des Verkaufs Sicherheit und Unterstützung.»
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In vielen Fällen gilt das Erbe allerdings nicht einer Person, sondern verteilt sich auf mehrere Leute. Es handelt sich dabei um eine Erbengemeinschaft.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Wenn die Erbschaft auf mehrere Familienmitglieder aufgeteilt ist, handelt es sich um die sogenannte Erbengemeinschaft. Normalerweise steht im Erbvertrag der Erblasser und wer daran beteiligt ist. Wenn dieser nicht vorhanden ist oder die Beteiligten darin nicht festgehalten sind, entscheidet das Erbrecht.
Gewusst? Als Mitglied einer Erbengemeinschaft haben Sie das Recht, das Erbe nicht anzutreten. Der Nicht-Antritt muss innerhalb einer dreimonatigen Frist ab Tod des Erblassers bekannt gegeben werden.
Auflösung einer Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft können Sie auf unterschiedliche Arten auflösen:
- Erbauseinandersetzung: Bei dieser Option wird die Erbschaft fair unter allen Beteiligten aufgeteilt. Dazu setzen alle Erben einen Auseinandersetzungsvertrag auf, in welchem die Aufteilung des Vermögens geregelt ist. Sobald das Erbe vollständig aufgeteilt ist, und zum Beispiel das Elternhaus verkauft worden ist, gilt die Erbengemeinschaft aufgelöst.
- Auszahlung: Das Erbe kann auch von einem Mitglied an die anderen ausbezahlt werden. Bei Einverständnis aller Beteiligten kann ein Mitglied die anderen Beteiligten auszahlen und erhält so die geerbte Immobilie für sich. Ausbezahlte Mitglieder scheiden aus der Erbengemeinschaft aus.
- Verkauf: Wird das Erbe an Dritte verkauft, wird der Erlös an die Beteiligten der Erbengemeinschaft aufgeteilt und die Gemeinschaft löst sich auf. Wenn Sie sich auf einen Verkauf der Immobilie geeinigt haben, ist es sinnvoll, mit einem professionellen Makler zusammenzuarbeiten.
Wichtig: In einer Erbengemeinschaft haften Sie solidarisch: Bezahlt einer der Erben die Hypothekarzinsen oder die Unterhaltskosten beispielsweise nicht, müssen die anderen Erben einspringen. Sie haften dabei mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
In Staffelbach im Aargau durften wir eine Erbengemeinschaft beim Verkauf der geerbten Immobilie erfolgreich begleiten und konnten dabei helfen, das Elternhaus in gute Hände zu übergeben.
Transparenter Verkaufsprozess in einer turbulenten Zeit
«Die Eltern von mir und meinen beiden Geschwistern sind leider verstorben. Da von uns die Liegenschaft niemand übernahm, war es für uns klar, dass wir die Liegenschaft früher oder später verkaufen werden», erklärte uns Herr Fischer*, als er uns für den Verkauf der Immobilie kontaktierte.
Die Geschwister wurden durch die Valiant Bank auf AgentSelly aufmerksam. Im Gespräch mit seinem persönlichen Kundenberater, wurden wir Herr Fischer als Immobilienmakler empfohlen, nachdem er sich über den Verkauf der Immobilie geäussert hatte.
«Das war perfekt für uns. Wir hatten so viel weniger Aufwand und der komplizierte Ablauf von so einem Immobilienverkauf wurde massiv vereinfacht.»
Für die Geschwister war es wichtig, in dieser schwierigen Zeit Unterstützung bei der aufwändigen Aufgabe der Veräusserung zu erhalten und das Haus auf möglichst vielen Plattformen anzubieten, um so viele Interessenten wie möglich zu erreichen.
«Während des gesamten Verkaufsprozesses wurden wir stets transparent informiert. Über das praktische Cockpit wurden wir über Besichtigungstermine oder Anfragen von Interessenten orientiert und auf dem aktuellen Stand gehalten. Das hat für uns den gesamten Prozess viel einfacher gemacht.»
Sie haben auch eine Wohnung oder ein Haus geerbt und wünschen sich Unterstützung beim Verkaufsprozess?
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*Namen zum Schutz der Personen geändert