Was ist der Steuerwert Ihrer Immobilie?
Wer in der Schweiz eine Immobilie besitzt, muss diese auf verschiedene Arten versteuern. Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und es werden verschiedene Immobilienwerte berücksichtigt. Mit welchen Steuern Sie rechnen müssen und welche Rolle die Immobilienbewertung dabei spielt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Anders als der Verkehrs- oder Ertragswert einer Immobilie, lässt sich der Steuerwert nicht direkt durch eine Immobilienbewertung bestimmen und variiert je nach Steuer und Kanton. Die verschiedenen Steuern basieren auf teilweise unterschiedlichen Immobilienbewertungen und der dazugehörige Steuerwert wird periodisch von den Steuerbehörden festgelegt. Immobilienbesitzer bezahlen in der Schweiz Einkommens- und Vermögenssteuer für ihr Wohneigentum. Je nach Kanton kann zudem eine Liegenschaftssteuer erhoben werden.
Der Eigenmietwert für die Einkommenssteuer
Besitzen Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung und bewohnen diese selbst, müssen Sie in jedem Kanton den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Besteht ein Nutzniessrecht, wird die Steuer vom Nutzniesser bezahlt. Der Eigenmietwert ist ein theoretischer Wert, der 60–70 % des Werts entspricht, den Mieter für das Objekt bezahlen müssten. Die Berechnung des Eigenmietwerts ist kantonal geregelt und wird durch die Kantonale Steuerverwaltung festgelegt. Im Gegenzug zum Versteuern des Eigenmietwerts können Sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten von der Steuer abziehen.
Weitere Informationen zum Eigenmietwert finden Sie in unserem dazugehörigen Artikel.
Die Vermögenssteuer
Als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung bezahlen Sie in der Schweiz nicht nur Einkommenssteuer auf Ihre Liegenschaft, sondern auch Vermögenssteuer. Auch diese Steuer ist kantonal geregelt und unterliegt dem jeweiligen Steuertarif. In den meisten Kantonen beträgt der Vermögenssteuerwert 60–80 % des Verkehrswerts. Der Verkehrswert einer Immobilie entspricht dem voraussichtlich zu erzielenden Verkaufspreis auf dem Markt. Dieser Wert wird bei einer Immobilienbewertung ermittelt.
Bei der Vermögenssteuer werden diejenigen Immobilienbesitzer mit noch nicht abbezahlten Hypotheken bevorteilt, denn diese reduzieren den Wert des Vermögens. In vielen Kantonen besteht jedoch ein Freibetrag bei der Vermögenssteuer. Zudem kann bei Wertsteigerung oder -verminderung eine Neubewertung vorgenommen werden, welche sich dann auch direkt auf die Höhe der Steuer auswirkt.
Die Liegenschafts- oder Grundsteuer
Von dieser Steuer sind nicht alle Eigentümer betroffen, denn sie wird nur in gut der Hälfte der Kantone erhoben. Auf Bundesebene wird keine Liegenschaftssteuer erhoben, dafür auf Kantons- und Gemeindeebene.
Als Grundlage für die Liegenschafts- oder Grundsteuer dient den Kantonen und Gemeinden der Verkehrswert einer Liegenschaft. Dies ist der amtliche Wert, welcher in periodischen Abständen neu berechnet wird. Dabei wird die Hypothekarschuld nicht abgezogen.
Obwohl der Steuerwert nicht direkt mit einer Immobilienbewertung festgelegt werden kann, basiert er in der Regel jedoch auf dem Verkehrswert Ihres Eigenheims. Mehr Informationen zu den verschiedenen Bewertungsmethoden finden Sie in unserem Artikel.
Bei AgentSelly können Sie Ihre Immobilie einfach und kostenlos bewerten lassen. Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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